Bestattungsinstitut Frings
Ihr Partner in Angelegenheiten von Bestattungen

Checkliste

Im akuten Sterbe- und Trauerfall stehen Angehörige oft unter Schock und wissen deshalb nicht, wie sie gerade in den ersten Stunden und Tagen reagieren sollen.
Wir haben Ihnen deshalb hier eine Liste zusammengestellt, wie Sie sich richtig verhalten und welche Schritte Sie befolgen sollten. Natürlich können Sie uns bei Fragen auch telefonisch erreichen.

In den ersten Stunden und Tagen sollten Sie Folgendes regeln:

  • Einen Arzt benachrichtigen, sofern der Tod in der Wohnung oder dem Haus des Verstorbenen eingetreten ist - dieser stellt dann einen Totenschein bzw. einen Leichenschauschein aus
  • Alle wichtigen Dokumente des Verstorbenen (Personalausweis, Verfügungen, Vollmachten, wichtige Dokumente) bereitlegen
  • Uns telefonisch benachrichtigen und einen Termin mit uns vereinbaren - zusammen veranlassen wir dann einen Termin für die Überführung, die Beisetzung und die Trauerfeier
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen des Verstorbenen telefonisch oder persönlich benachrichtigen und eine Liste aller Angehörigen erstellen, die durch Traueranzeigen oder -karten benachrichtigt werden sollen
  • Den Sterbefall beim Standesamt melden und sich dort eine Sterbeurkunde ausstellen lassen
  • Die Gemeinde (Kirche, Pfarrer, Stadt) des Verstorbenen informieren und in Absprache mit ihr eine Trauerfeier planen
  • Kapelle, Dekoration, Musik, Ansprachen und eventuell anschließenden Gaststättenbesuch für die Trauerfeier planen und in die Wege leiten -hier unterstützen wir Sie natürlich
  • Grablegung inklusive Grabstein und Grabschmuck organisieren


Nach der Trauerfeier und Beisetzung sollten Sie Folgendes nicht vergessen:

  • Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen des Verstorbenen vornehmen
  • Rentenzahlungen bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle abmelden
  • Die Verstorbenenanschrift zur "Robinson-Liste" melden zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen
  • Mit Hilfe des zuständigen Notariats bzw. Rechtsanwaltes den Erbschein beantragen und das Testament eröffnen lassen
  • Die Wohnung des Verstorbenen kündigen und gegebenenfalls räumen oder weitervermieten
  • Telefon und Zeitungen, Zeitschriften und weitere Abos abbestellen sowie Autos und Kfz-Versicherung abmelden
  • Mitgliedschaften bei Vereinen kündigen
  • Dienstleistungen abbestellen (Pflegedienste, Lebensmittel)
  • Haustiere sowie Blumen und Pflanzen versorgen
  • Haus-/Wohnungsschlüsselübergabe regeln
  • Die Post umbestellen
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern, eventuell Konten kündigen
  • Heizungsanlage regulieren und Gas und Wasser abstellen
  • Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
  • eventuelle Kreditgeber, Kunden oder andere geschäftliche Partner benachrichtigen


Bei all diesen Vorgängen können wir Sie unkompliziert unterstützen oder diese sogar für Sie erledigen. Sprechen Sie uns einfach direkt an.

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